Matthias Jahr
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Die eingesetzten Fotos dieser Webseiten sind urheberrechtlich geschützt: Fotos © Matthias Jahr.
Alle Abbildungen, Texte und Verweise unterliegen dem Urheberrecht und allen anderen
Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums. Eine Verwendung für private oder kommerzielle Zwecke, auch auszugsweise, ist ohne
schriftliche Genehmigung von Matthias Jahr urheberrechtswidrig.
Dies gilt für jegliche Form der Verarbeitung, Vervielfältigung oder Verbreitung.
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ALGEMEINE LIEFER - UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
I.Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt)
gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots
des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.
Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen
des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung
auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.
II.Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe
oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches
oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten
Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen,
die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall,
dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte
nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand
des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das
Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
III.Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen
müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung
des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder
Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der
Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.),
für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder
Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.
Das gilt insbesondere für:
*eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden,
produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
*jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
*die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf
Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM,
CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung
des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
*jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi,
Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
*jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder
in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
*die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder
auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung
von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel
zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung
des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet,
nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte,
auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung
der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
IV.Haftung
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte,
es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten
über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen,
Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der
konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
V.Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der
jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar
versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem
vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für
eine weitergehende Nutzung bestimmt sein,
ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare,
Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten
und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und
gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird.
Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt
vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens € 75,00 pro Aufnahme an.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VI. Rückgabe des Bildmaterials
1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder
der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden;
beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf
der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis
Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt,
hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben,
sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam,
wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung.
Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des
Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
VII.Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung,
Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des
fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk
ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf
der in Ziff.VI.1.oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von
*€ 0,25 pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
*€ 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten,
ohne dass der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von
*€ 40,00 pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
*€ 125,00 pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
*€ 250,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
*€ 500,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang
der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten,
dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.
5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe,
welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist,
ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
6. Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
VIII.
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch
eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich
und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.
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